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Anlage 1 HufBeschl-AnerkennV — (zu § 2 Absatz 2) Der Prüfung gemäß Abschnitt 2 der Hufbeschlagverordnung (Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin) gleichgestellte außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse | Junoda